Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Melavie - Feier das Leben
Einzelunternehmen
Inhaberin: Melanie Schulz

Dalbersgweg 27, 99084 Erfurt, Deutschland
Telefon: +49 (0)162 407 182 1

E-Mail: office@melavie.de
Web: www.melavie.de
Steuernummer: 151/272/17308

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden auf alle Verträge Anwendung, die zwischen Melavie - Feier das Leben, Inhaber Daniel Lemke, Staakener Straße 53-63, 13581 Berlin (nachfolgend „Melavie“) und dem Kunden über Leistungen eines Caterers zustandekommen.
1.2 Die zwischen Melavie und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den AGB, dem Angebot einschließlich der Preiskalkulation gemäß § 3.1 sowie der Auftragsbestätigung gemäß § 3.2.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn Melavie der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Individualvertragliche Abreden zwischen Melavie und dem Kunden gehen den AGB vor.
1.4 Einige Regelungen der AGB sind nur dann anwendbar, wenn der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Verbraucher ist, wer Leistungen von Melavie zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner/ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Melavie weist in dem jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung hin.
1.5 Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Melavie bietet folgende Leistungen an (nachfolgend „Catering-Leistungen”):
a) die Zubereitung und Bereitstellung von Speisen und Getränken;
b) die Bereitstellung von Personal;
c) die Bereitstellung von Equipment; und
d) die Organisation eines Entertainment-Programms (z. B. Engagement eines DJs, Miete, Auf- und Abbau von Lichtanlagen).
2.2 Melavie kann die Catering-Leistungen auch durch die Einschaltung von Hilfspersonen ausführen lassen. Eine vollständige Übertragung der Catering-Leistungen auf einen Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde stimmt einer solchen Übertragung zu.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Melavie unterbreitet Interessenten auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen (Teilnehmerzahl, Art der gewünschten Leistungen, Veranstaltungsort, u.a.) ein schriftliches Angebot einschließlich einer Preiskalkulation (gemeinsam nachfolgend „Angebot“). Melavie ist an das Angebot bis zu dem in dem Angebotsschreiben genannten Zeitpunkt gebunden.
3.2 Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er es unterschrieben und mit Datum versehen an Melavie zurückschickt (nachfolgend „Auftragsbestätigung“). Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Melavie und dem Kunden zustande.

§ 4 Leistungen Melavie

4.1 Melavie erbringt die Catering-Leistungen in dem aus dem Angebot und (soweit erfolgt) der Vertragsanpassung ersichtlichen Umfang. Leistungsort ist der in dem Angebot genannte Veranstaltungsort (nachfolgend „Veranstaltungsort“).

4.2 Zur Durchführung des Vertrages stellt Melavie dem Kunden die in dem Angebot aufgeführten Möbel, Geschirr, Gläser und sonstiges Zubehör (im Folgenden „Equipment“) mietweise zur Verfügung. Die von Melavie angebotenen Speisen und Getränke werden ausschließlich auf und in dem Equipment angerichtet und serviert, soweit Melavie und der Kunde keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Die Reinigung des Equipments erfolgt durch Melavie.

4.3 Die Standzeit von Buffets ist auf maximal drei Stunden begrenzt. Dies entspricht geltenden Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung und den Qualitätsstandards von Melavie.

§ 5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde wird rechtzeitig die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholen und Melavie auf Verlangen vorlegen. Dazu gehören auch die für den Veranstaltungsort erforderlichen Zutritts-, Einfahrts- und Parkgenehmigungen. Die für die Einholung der Genehmigungen anfallenden Kosten trägt der Kunde.

5.2 Der Kunde ist zur Nutzung des Equipments nur für die Dauer der in dem Angebot genannten Veranstaltung und am Veranstaltungsort berechtigt. Die Nutzung hat fachgerecht zu erfolgen. Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung des Equipments durch ihn selbst, seine Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.3 Der Kunde wird keine eigenen Speisen und Getränke zum Veranstaltungsort mitbringen, dort anbieten oder selbst konsumieren, es sei denn der Kunde und Melavie haben etwas Anderes vereinbart.

5.4 Die Entsorgung des Cateringabfalls erfolgt durch Melavie oder in Ansprache vom Kunden selbst.

§ 6 Preise

(6.1 Der Gesamtpreis der Catering-Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und (soweit erfolgt) der Vertragsanpassung. Es handelt sich um den Brutto-Gesamtpreis einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß § 3 gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit der Kunde zusätzliche Catering-Leistungen von Melavie in Anspruch nimmt, werden diese gesondert berechnet.

6.2 Mit Ausnahme der Getränke verstehen sich die in der Preiskalkulation dargelegten Mengen als Mindestabnahmemengen, d.h. dass der Kunde den Preis auch dann zu zahlen hat, wenn der tatsächliche Verbrauch hinter dem geschätzten Verbrauch zurückbleibt. Nach Erreichen der Mindestabnahmemenge werden sämtliche Catering-Leistungen anhand des angegebenen Listenpreises nach realem Verbrauch abgerechnet. Sollen Getränke nur in beschränkter Menge ausgeschenkt werden, hat der Kunde dies Melavie spätestens mit Auftragsbestätigung gemäß § 3.2 mitzuteilen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

7.1 Melavie ist berechtigt, von dem Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Preiskalkulation angegebenen Brutto-Gesamtpreises (nachfolgend „Bestellwert“) zu fordern (nachfolgend „Anzahlung“). Die Anzahlung erfolgt in voller Höhe nach Vertragsabschluss und ist 10 Tage nach Rechnungseingang zahlbar.

7.2 Nach Durchführung des Caterings stellt Melavie dem Kunden die erbrachten Catering-Leistungen auf der Grundlage des Angebots und (soweit erfolgt) der Vertragsanpassung in Rechnung. Der ermittelte Rechnungsbetrag ist abzüglich der Anzahlung innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen.

7.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Melavie berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, es sei denn der Kunde ist Verbraucher. In diesem Fall betragen die Verzugszinsen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Melavie behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

7.4 Gegenüber der Zahlungsforderung von Melavie darf der Kunde nur mit von Melavie unbestrittenen oder gegen Melavie rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.5 Melavie ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Werden außer dem Preis für die Catering-Leistungen (nachfolgend „Hauptforderung“) auch Kosten und Zinsen geschuldet, so ist Melavie berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

§ 8 Kündigung, Pauschalvergütung

8.1 Die in dem Angebot genannten Teilnehmerzahlen sind verbindlich. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss ist nicht möglich.

8.2 Kündigt der Kunde den Vertrag ganz oder teilweise durch eine Absage der Veranstaltung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl (nachfolgend „Stornierung“), steht Melavie eine pauschalierte Vergütung für bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen und entstandene Aufwendungen zu, wobei er sich dasjenige anrechnen lassen muss, was er infolge der Stornierung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (nachfolgend „Pauschalvergütung“).

8.3 Grundlage der Berechnung der Pauschalvergütung ist die in dem Angebot ausgewiesene Bestellwert im Sinne des § 7.1. Die Pauschalvergütung beträgt bei
– Stornierung mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 5 % des Bestellwertes;
– Stornierung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Bestellwertes;
– Stornierung bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des Bestellwertes; und
– Stornierung bis zu 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn einschließlich des Veranstaltungstags: 100 % des Bestellwertes.
Melavie hat das Recht, nachzuweisen, dass ihnen höhere Aufwendungen entstanden sind. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass Melavie keine Aufwendungen entstanden sind oder die Aufwendungen wesentlich niedriger waren als die Pauschalvergütung.

8.4 Im Falle einer teilweisen Stornierung beziehen sich die Prozentangaben jeweils auf den Bestellwert des nicht erbrachten Teils der vertraglich vereinbarten Catering-Leistungen.

8.5 Eine bereits geleistete Anzahlung wird mit der Pauschalvergütung verrechnet.

8.6 Die Kündigung gemäß § 8.2 bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung bei Melavie.

§ 9 Leistungshindernisse

9.1 Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von Melavie liegen und Melavie die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Melavie nicht zu vertreten.

9.2 Soweit sich Melavie zur Erbringung der Catering-Leistungen selbst von einem Dritten (nachfolgend „Lieferant“) mit Lebensmitteln für die Zubereitung von Speisen beliefern lassen, diese Lieferung ausbleibt und die benötigten Lebensmittel auch anderweitig nicht mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können, behält sich Melavie vor, die vertraglich vereinbarten Speisen durch vergleichbare Leistungen zu ersetzen. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Melavie das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Melavie hat das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Lieferanten ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde.

§ 10 Gewährleistung, Rügeobliegenheit

10.1 Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, richtet sich die Sach- oder Rechtsmängelhaftung von Melavie nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Der Kunde hat offensichtliche Mängel der Leistung unverzüglich mündlich und spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei Melavie anzuzeigen. Eine verspätete Rüge führt zum Ausschluss der Gewährleistung und Haftung von Melavie.
10.3 Versteckte Mängel sind Melavie unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung, anzuzeigen.

§ 11 Haftung

11.1 Melavie haftet unbeschränkt für Schäden, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Melavie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schaden.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper sowie bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Datenschutz

Melavie erhebet und speichert Daten des Kunden, die für die Geschäftsabwicklung notwendig sind. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet Melavie die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Änderungen der AGB

Melavie ist jederzeit berechtigt, Änderungen der AGB vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Das Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

§ 14 Anwendbares Recht

Auf die AGB und die zwischen dem Kunden und Melavie bestehende Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
15.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz von Melavie maßgebend, sofern der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.